Wenn während einer Ehe oder Partnerschaft nur ein Fahrzeug für beide zur Verfügung stand, hat ein Partner oftmals keinen günstigen Schadenfreiheitsrabatt. Bei einer Trennung wird dann das Neufahrzeug in der Regel mit 100 oder gar 125% eingestuft. Das ist sehr teuer.
Wir können in diesem Fall einen günstigeren Rabatt vermitteln, der abhängig von der Besitzdauer Ihres Führerscheines ist.
Einige wenige Versicherer bieten den gleichen Rabatt für Ihren Zweitwagen, wie für Ihren Erstwagen. Der Beitrag hängt u.a. davon ab, ob beide Fahrzeuge nur vom Versicherungsnehmer gefahren werden oder ob der Ehe-, Lebenspartner Mitnutzer ist. In jedem Fall ist der Beitrag erheblich geringer als bei der üblichen Einstufung in SF1 oder 2.
Hier sind durch die richtige Wahl des Versicherers erhebliche Einsparungen von mehreren hundert €uro möglich. Fahranfänger sind in der Regel unter 23 Jahre alt. Diese Altersgruppe stellt ein hohes Risiko für die Versicherer dar.
Durch geschicktes Ausnutzen von tariflichen Möglichkeiten versichern wir Ihr Kind zu einem bezahlbaren Beitrag, auch mit Rabattschutz (ein Unfallschaden beitragsfrei).