Wenn Sie nach dem 01.11.2002 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorzeitig kündbar
ist.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dabei nicht fällig und Sie können von den derzeit historisch niedrigen Zinsen profitieren.
Je nach Länge Ihrer bisherigen Restlaufzeit sparen Sie damit erheblich an Zinsen.
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